Seit dem 1. Mai 2011 ist in Deutschland die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Ländern, die im Jahr 2004 der EU beigetreten sind, ohne Arbeitserlaubnis möglich. Die Unternehmen rechnen mit einer bedeutenden Zahl solcher Arbeitskräfte.
Quelle: IHK Frankfurt Main frankfurt-main.ihk.de
