Nach dem AUS für ELENA muss nicht weiter gemeldet werden
Das AUS für ELENA am 18.07.2011 kam für uns überraschend. Aus datenschutzrechtlicher Sicht muss man die Entscheidung begrüßen. Der volkswirtschaftliche Schaden ist aber immens. Auf der anderen Seite ist die Begründung, die qualifizierte elektronische Signatur sei nicht weit genug verbreitet, um das System in Betrieb zu setzen, sehr fragwürdig. Denn diese Erkenntnis hätte man auch schon vor zwei Jahren haben können, bevor ELENA verpflichtend eingeführt wurde. Für unsere Kunden, Business Partner und für Sage Software hat ELENA bereits einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht.Auf Rückfrage haben wir erfahren, dass die ELENA-Daten bis zum in Kraft treten eines neuen Gesetzes nicht mehr gemeldet werden müssen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereitet einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Meldeverpflichtung vor. Er soll nach der Sommerpause im Parlament beraten und verabschiedet werden. Bis dahin – so die offizielle Verlautbarung – müssen Arbeitgeber per sofort keine Meldungen mehr abgeben. Wird das angekündigte Gesetz jedoch nicht verabschiedet müssen die fehlenden Monate nachgemeldet werden.
Meldung von Sage Software GmbH am 19.07.2011
